Staatsehrenpreis erhalten

Zum dritten Mal in Folge wurden wir mit dem Staatsehrenpreis des Freistaates Bayern für „Vorbildliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau“ ausgezeichnet. Wir sind stolz auf unsere Ausbilder und Azubis!

Gehölzschnitt

Das neue Jahr hat begonnen, die Tage werden länger und bevor der Frühling Einzug hält, planen Sie rechtzeitig den Schnitt Ihrer Bäume und Hecken ein. Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nur bis Ende Februar stark geschnitten werden, ab März ist laut Bundesnaturschutzgesetz nur ein Form- und Pflegeschnitt erlaubt.

Die Pflanzzeit beginnt!

Die Lieferung ist eingetroffen! Unsere Mitarbeiter stürzen sich voller Elan in die Arbeit. Waren Sie auch schon fleißig? Gehölze können noch in den nächsten Wochen gepflanzt werden, Stauden das ganze Jahr über.

Hecke schneiden – wann erlaubt?

Hecken dienen nicht nur als Sichtschutz, sondern auch um einen Garten zu gliedern und gemütliche Plätze zu schaffen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zum Schutz brütender Vögel nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. In der Zeit vom 01. März bis 30. September sind laut Gesetz nur Form- und …

Frostfreie Tage nutzen…

Nutzen Sie die Winterpause um an frostfreien Tagen Rückschnitte an Gehölzen vorzunehmen oder zu beauftragen. Bis zum 28. Februar dürfen nach dem bayerischen Naturschutzgesetz Hecken und Gehölze zurückgeschnitten werden.