Gehölzschnitt

Das neue Jahr hat begonnen, die Tage werden länger und bevor der Frühling Einzug hält, planen Sie rechtzeitig den Schnitt Ihrer Bäume und Hecken ein. Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nur bis Ende Februar stark geschnitten werden, ab März ist laut Bundesnaturschutzgesetz nur ein Form- und Pflegeschnitt erlaubt.