Nutzen Sie die Winterpause um an frostfreien Tagen Rückschnitte an Gehölzen vorzunehmen oder zu beauftragen. Bis zum 28. Februar dürfen nach dem bayerischen Naturschutzgesetz Hecken und Gehölze zurückgeschnitten werden.
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Nutzen Sie die Winterpause um an frostfreien Tagen Rückschnitte an Gehölzen vorzunehmen oder zu beauftragen. Bis zum 28. Februar dürfen nach dem bayerischen Naturschutzgesetz Hecken und Gehölze zurückgeschnitten werden.