Hecken dienen nicht nur als Sichtschutz, sondern auch um einen Garten zu gliedern und gemütliche Plätze zu schaffen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zum Schutz brütender Vögel nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. In der Zeit vom 01. März bis 30. September sind laut Gesetz nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Doch auch in dieser Zeit sollten Gartenfreunde Rücksicht nehmen und prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat.